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Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
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Menschen mit schwerer Behinderung (ab Pflegegeldstufe III) verfügen oftmals über die fachliche und persönliche Eignung zur
- Ausübung eines Berufes
- Absolvierung einer Berufsausbildung oder Besuch einer höheren Schule
- Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme und bedürfen aber auf Grund ihrer Beeinträchtigung einer personalen Unterstützung.
- Begleitung am Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle beziehungsweise Ausbildungsort
- Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes
- Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit
- Assistenz bei der Körperpflege während der Dienst- oder Ausbildungszeit
- Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen (zum Beispiel Hilfe beim Mittagessen, Hilfe beim Ein- und Aussteigen, An/Ausziehen der Jacke).
Die Inanspruchnahme der persönlichen Assistenz kann über die regional zuständige Assistenz-Servicestelle erfolgen.
Die einzelnen Assistenzstellen sind in der Projektdatenbank abrufbar.
Weitere Infos zur Persönlichen Assistenz erhalten Sie auch beim Dachverband berufliche Integration
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