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Lohnförderungen für Lehrlinge

Für Lehrlinge mit Behinderung kann unabhängig von der Art des Lehrverhältnisses eine Leistung in Höhe von maximal Euro 400,- monatlich gewährt werden.

Beginnt das Lehrverhältnis des/der Antragstellers/Antragstellerin nach Vollendung des 19. Lebensjahres, erhöht sich die Förderung auf maximal 755,- Euro monatlich.

Die Leistung kann für die gesamte Dauer der Lehrzeit finanziert werden.
Förderungen des Lehrverhältnisses durch andere Träger werden auf die Förderhöhe angerechnet.