Inhalt:
Entgeltbeihilfe
Die Entgeltbeihilfe kann bei Beschäftigung begünstigter Behinderter zum Ausgleich von behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen gewährt werden.
Voraussetzungen
Glaubhaftmachung der Leistungsminderung durch den/die Dienstgeber/in.
Zuschusshöhe
Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, zuzüglich einer Pauschalabgeltung für die Lohnnebenkosten von maximal 50 %. Je nach Ausmaß der festgestellten Leistungsminderung beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der Bemessungsgrundlage. Höchstgrenze: monatlich EUR 700,-
Ausnahmen
Dem Bund, den Ländern, dem Arbeitsmarktservice und den Sozialversicherungsträgern sowie für beamtete Dienstnehmer/innen in unkündbaren Beschäftigungsverhältnissen können keine Förderungen gewährt werden.
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.