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Entgeltbeihilfe

Die Entgeltbeihilfe kann bei Beschäftigung begünstigter Behinderter zum Ausgleich von behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen gewährt werden.

Voraussetzungen
Glaubhaftmachung der Leistungsminderung durch den/die Dienstgeber/in.

Zuschusshöhe
Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, zuzüglich einer Pauschalabgeltung für die Lohnnebenkosten von maximal 50 %. Je nach Ausmaß der festgestellten Leistungsminderung beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der Bemessungsgrundlage. Höchstgrenze: monatlich EUR 700,-

Ausnahmen
Dem Bund, den Ländern, dem Arbeitsmarktservice und den Sozialversicherungsträgern sowie für beamtete Dienstnehmer/innen in unkündbaren Beschäftigungsverhältnissen können keine Förderungen gewährt werden.

Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.