Inhalt:
Geschäftsbereiche der Landesstellen des Bundessozialamtes
Die Landesstellenleitungen
führen die laufenden Geschäfte und vertreten die Landesstelle nach außen.
Sie koordinieren die Maßnahmen der Landesstelle mit Tätigkeiten der Gebietskörperschaften, Interessenvertretungen und sonstiger regionaler Einrichtungen.
Regionale arbeitsmarktpolitische Programme für Menschen mit Behinderung werden in eigenständiger Planung und Verantwortung erarbeitet und umgesetzt und die entsprechenden Verträge abgeschlossen.
Sofern im jeweiligen Bundesland ein Integrativer Betrieb vorhanden ist, sind die LandesstellenleiterInnen in dessen Aufsichtsrat vertreten.
Die Dienst- und Fachaufsicht gegenüber allen MitarbeiterInnen obliegt ebenfalls den LandesstellenleiterInnen.
Die Zentralleistungen
sind entweder direkt den Landesstellenleitungen angeschlossen oder werden in eigenen Abteilungen (zumindest als Teilbereich) wahrgenommen.
Zu den Aufgaben der Zentralleistungen in den Bundessländern zählen u.a.
- Personal-, Budget- und Wirtschaftsangelegenheiten, Personalausbildung und Organisationsentwicklung
- Öffentlichkeitsarbeit, Statistik u. Datenschutz, Controlling
- EDV-Landesstellenbetreuung
Die Ärztlichen Dienste
- erstellen medizinische Sachverständigengutachten in fachlichen Angelegenheiten der Landesstelle und betr. der erhöhten Familienbeihilfe im Verfahren d. Finanzverwaltung (gem. Familienlastenausgleichsgesetz - FLAG)
Die Büros der ärztlichen Dienste unterstützen die Sachverständigen durch administrative Dienstleistungen.
Die berufliche und gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung
wird, je nach Größe der Landesstelle, in einer oder mehren Fachabteilungen gemeinsam oder getrennt voneinander vollzogen.
Im Rahmen der beruflichen und gesellschaftlichen Integration werden u.a.- der Grad der Behinderung festgestellt (Begünstigte Behinderte)
- Kündigungsverfahren und Schlichtungsgespräche abgehalten (erhöhter Kündigungsschutz, Schlichtungsgespräch)
- personenbezogene Individual- und Projektförderungen (auch zur Umsetzung der Gleichstellung und Barrierefreiheit) gewährt (Förderungen für DienstnehmerInnen und DienstgeberInnen)
- sonstige Unterstützungen sowohl für DienstnehmerInnen als auch DienstgeberInnen angeboten (Unterstützungen für DienstnehmerInnen und DienstgeberInnen)
- Behindertenpässe und Gratis-Vignetten ausgestellt (Behindertenpass und Vignette)
- die Normverbrauchsabgabe abgegolten und Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen ausbezahlt
- spezielle Beratungsleistungen im Rahmen des Sozialservice, der Beratung und Diagnostik für Kinder und Jugendliche, den Familieninformationsstellen, der Hilfsmittelberatung und dem Offenen Kundenempfang angeboten.
Den genauen Überblick aller regionalen Angebote erhalten Sie bei den jeweiligen Landesstellen.
Die Sozialentschädigung und Pflege
umfasst
- die traditionellen Aufgaben des Bundessozialamtes im Bereich der Gewährung von Renten und sonstigen Leistungen wie z.B. der Heilfürsorge und der Orthopädischen Versorgung (Renten und Entschädigungen) und
- die neuen Aufgaben wie den Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger und die Förderung der 24-Stunden-Betreuung