Inhalt:

Geschäftsbereiche der Landesstellen des Bundessozialamtes

Die Landesstellenleitungen

führen die laufenden Geschäfte und vertreten die Landesstelle nach außen.

Sie koordinieren die Maßnahmen der Landesstelle mit Tätigkeiten der Gebietskörperschaften, Interessenvertretungen und sonstiger regionaler Einrichtungen.

Regionale arbeitsmarktpolitische Programme für Menschen mit Behinderung werden in eigenständiger Planung und Verantwortung erarbeitet und umgesetzt und die entsprechenden Verträge abgeschlossen.

Sofern im jeweiligen Bundesland ein Integrativer Betrieb vorhanden ist, sind die LandesstellenleiterInnen in dessen Aufsichtsrat vertreten.

Die Dienst- und Fachaufsicht gegenüber allen MitarbeiterInnen obliegt ebenfalls den LandesstellenleiterInnen.

Die Zentralleistungen

sind entweder direkt den Landesstellenleitungen angeschlossen oder werden in eigenen Abteilungen (zumindest als Teilbereich) wahrgenommen.

Zu den Aufgaben der Zentralleistungen in den Bundessländern zählen u.a.

  • Personal-, Budget- und Wirtschaftsangelegenheiten, Personalausbildung und Organisationsentwicklung
  • Öffentlichkeitsarbeit, Statistik u. Datenschutz, Controlling
  • EDV-Landesstellenbetreuung

Die Ärztlichen Dienste

  • erstellen medizinische Sachverständigengutachten in fachlichen Angelegenheiten der Landesstelle und betr. der erhöhten Familienbeihilfe im Verfahren d. Finanzverwaltung (gem. Familienlastenausgleichsgesetz - FLAG)

Die Büros der ärztlichen Dienste unterstützen die Sachverständigen durch administrative Dienstleistungen.

Die berufliche und gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung

wird, je nach Größe der Landesstelle, in einer oder mehren Fachabteilungen gemeinsam oder getrennt voneinander vollzogen.

Im Rahmen der beruflichen und gesellschaftlichen Integration werden u.a.

Den genauen Überblick aller regionalen Angebote erhalten Sie bei den jeweiligen Landesstellen.

Die Sozialentschädigung und Pflege

umfasst