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Fakten.Projektförderungen.

Eine Reihe von Unterstützungsangeboten zur Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt erfolgt durch vom Bundessozialamt geförderte Projekte. Die Finanzierung erfolgt aus Bundeshaushaltsmittel (BHM) sowie Mittel des Ausgleichstaxfonds (ATF). Der Europäische Sozialfonds wird 2012 im Bereich der begleitenden Hilfen (Arbeitsassistenz, Job Coaching, Clearing und BAS) eingesetzt.

Nachstehend eine Übersicht über die vom Bundessozialamt geförderten Angebote:

Clearing

ist ein Angebot am Übergang Schule-Beruf für Jugendliche im Alter von 13-24 Jahren mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sozialemotionaler Beeinträchtigung bzw. Behinderung. Ziel ist es, ihnen berufliche Perspektiven aufzuzeigen und realistische Entscheidungen für die berufliche Zukunft zu ermöglichen. Clearing dient auch zur Abklärung vor einer integrativen Berufsausbildung.

mehr zum Clearing unter www.clearing.or.at

Integrative Berufsausbildung

soll die Eingliederung von benachteiligten Jugendlichen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben verbessern. Dies kann durch eine verlängerte Lehrzeit oder eine Teilqualifizierung geschehen.

mehr zur Integrativen Berufsausbildung unter www.bas.or.at

Arbeitsassistenz

ist ein Dienstleistungsangebot für behinderte DienstnehmerInnen und deren DienstgeberInnen mit dem Ziel, Unterstützung bei der Erlangung und Erhaltung von Arbeitsplätzen zu bieten. Spezielle Arbeitsassistenz wird z.B. für Jugendliche, Gehörlose oder Personen mit psychischen Erkrankungen angeboten.

JobCoaching

bietet eine intensive Unterstützung und Unterweisung am Arbeitsplatz für neue MitarbeiterInnen, aber auch zur Arbeitsplatzerhaltung bei bestehenden Dienstverhältnissen.

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

können berufstätige Personen ab der Pflegegeldstufe 3 in Anspruch nehmen, die auf Grund ihrer Beeinträchtigung eine persönliche Unterstützung am Arbeitsplatz benötigen (z.B. bei manuellen Tätigkeiten).

Qualifizierungsprojekte

Im Rahmen von Qualifizierungsprojekten können Menschen mit Behinderungen, vor allem Jugendliche, durch Anlehren, Arbeitstrainings- und Ausbildungsmaßnahmen das für konkrete Berufszweige erforderliche Know-how erwerben.

Beschäftigungsprojekte

sollen Langzeitarbeitslose in einer möglichst realen Arbeitssituation auf die Beschäftigung in der freien Wirtschaft vorbereiten.

Projektförderanträge sind bis zum 30.9. jeden Jahres für das jeweilige Folgejahr bei der örtlich zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes einzubringen.