Inhalt:
Fakten.Projektförderungen.
Eine Reihe von Unterstützungsangeboten zur Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt erfolgt durch vom Bundessozialamt geförderte Projekte. Die Finanzierung erfolgt aus Bundeshaushaltsmittel (BHM) sowie Mittel des Ausgleichstaxfonds (ATF). Der Europäische Sozialfonds wird 2012 im Bereich der begleitenden Hilfen (Arbeitsassistenz, Job Coaching, Clearing und BAS) eingesetzt.
Nachstehend eine Übersicht über die vom Bundessozialamt geförderten Angebote:
Clearing
ist ein Angebot am Übergang Schule-Beruf für Jugendliche im Alter von 13-24 Jahren mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sozialemotionaler Beeinträchtigung bzw. Behinderung. Ziel ist es, ihnen berufliche Perspektiven aufzuzeigen und realistische Entscheidungen für die berufliche Zukunft zu ermöglichen. Clearing dient auch zur Abklärung vor einer integrativen Berufsausbildung.
mehr zum Clearing unter www.clearing.or.at
Integrative Berufsausbildung
soll die Eingliederung von benachteiligten Jugendlichen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben verbessern. Dies kann durch eine verlängerte Lehrzeit oder eine Teilqualifizierung geschehen.
mehr zur Integrativen Berufsausbildung unter www.bas.or.at
Arbeitsassistenz
ist ein Dienstleistungsangebot für behinderte DienstnehmerInnen und deren DienstgeberInnen mit dem Ziel, Unterstützung bei der Erlangung und Erhaltung von Arbeitsplätzen zu bieten. Spezielle Arbeitsassistenz wird z.B. für Jugendliche, Gehörlose oder Personen mit psychischen Erkrankungen angeboten.
JobCoaching
bietet eine intensive Unterstützung und Unterweisung am Arbeitsplatz für neue MitarbeiterInnen, aber auch zur Arbeitsplatzerhaltung bei bestehenden Dienstverhältnissen.
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
können berufstätige Personen ab der Pflegegeldstufe 3 in Anspruch nehmen, die auf Grund ihrer Beeinträchtigung eine persönliche Unterstützung am Arbeitsplatz benötigen (z.B. bei manuellen Tätigkeiten).
Qualifizierungsprojekte
Im Rahmen von Qualifizierungsprojekten können Menschen mit Behinderungen, vor allem Jugendliche, durch Anlehren, Arbeitstrainings- und Ausbildungsmaßnahmen das für konkrete Berufszweige erforderliche Know-how erwerben.
Beschäftigungsprojekte
sollen Langzeitarbeitslose in einer möglichst realen Arbeitssituation auf die Beschäftigung in der freien Wirtschaft vorbereiten.
Projektförderanträge sind bis zum 30.9. jeden Jahres für das jeweilige Folgejahr bei der örtlich zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes einzubringen.