Inhalt:
Der Ausgleichstaxfonds (ATF)
Aus dem Ausgleichstaxfonds (ATF) können zur Schaffung und Erhaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie zur Schaffung einer den Lebensunterhalt sichernden selbstständigen Erwerbstätigkeit für den Personenkreis des Behinderteneinstellungsgesetzes Sach- und Geldleistungen gewährt werden.
Der Fonds wird aus den vorgeschriebenen Ausgleichstaxen gespeist.
2010 wurden für verschiedene Förderungen ca. 86,4 Millionen Euro aus diesem Fonds ausbezahlt.