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Der Ausgleichstaxfonds (ATF)

Aus dem Ausgleichstaxfonds (ATF) können zur Schaffung und Erhaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie zur Schaffung einer den Lebensunterhalt sichernden selbstständigen Erwerbstätigkeit für den Personenkreis des Behinderteneinstellungsgesetzes Sach- und Geldleistungen gewährt werden.

Der Fonds wird aus den vorgeschriebenen Ausgleichstaxen gespeist.

2010 wurden für verschiedene Förderungen ca. 86,4 Millionen Euro aus diesem Fonds ausbezahlt.