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Nationaler Informationstag 08 des ÖAR
Am 14. November 2008 fand in Wien der sehr gut besuchte Informationstag der ÖAR statt. Durchgängiges Thema war die Auswirkung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes auf die öffentlichen Verkehrsmittel.
Eröffnet wurde dieser Informationstag von Herrn Sozialminister Dr. Erwin Buchinger mit der Feststellung, dass dieser Tag Platz für „kritische Reflexion und weitere Forderungen“ ist, da es in den letzten Jahren „merkbare Fortschritte“ im Mobilitätsbereich gäbe, es gbit allerdings noch genügend zu tun, denn Mobilität ist eine „Vorraussetzung bei der Teilhabe“. Besonders im Freizeitbereich, sowie im Bereich Verkehr bestehen laut der im Sommer 2007 durchgeführten Mikrozensus-Befragung die größten Hindernisse.
Verbesserung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Drei wichtige Bereiche bei der Evaluierung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes betreffen:
- Ergänzung um einen Unterlassungsanspruch
- „straffere Etappenpläne“
- Stellung der Behindertenanwaltschaft
Herr BM Buchinger stellt auch fest, dass die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen in die Praxis einfließen müsse und er zeigte sich zuversichtlich, dass dieses Thema auch in der künftigen Regierung „einen hohen Stellenwert einnehmen wird“.
Schlichtungen können das Gesetz nicht weiterentwickeln
Im Rahmen des Informationstages schilderte Herr Dr. Günther Schuster, Leiter des Bundessozialamtes, die Erfahrungen aus ca. 400 Schlichtungen. Besonders im Bereich der Mobilität zeigt sich, dass Schlichtungen als Antrieb für das Gleichstellungsgesetz gilt, es allerdings nicht das Gesetz weiterentwickeln kann. Die Schlichtungen wurden im allgemeinen als „gut“ bewertet, da sehr oft individuelle Lösungen gefunden wurden.
Im Bereich der Arbeitsverfahren zeigte sich, dass von 230 Schlichtungen in diesem Bereich 100 die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zum Thema hatten. Allerdings wurde bei keinem die Kündigung zurückgezogen. Herr Dr. Schuster resümiert, dass „Schlichtungsverfahren daher den erhöhten Kündigungsschutz nicht ersetzen können“. Ebenso wies er darauf hin, dass der Abschluss eines Vergleiches bei einer Schlichtung nicht heißt, dass dieser auch eingehalten wird.
Fliegen
Herr Dr. Anthony William vom ÖAR und Frau Heidi Schnitzer vom ÖZIV gingen in Ihren Referaten auf die Situation des Gleichstellung im Bereich der Flugreisen ein.
Deutlich wurde dabei, dass trotz der bestehenden EU-Verordnung (EG) Nr.1107/2006, welche seit 2006 gültig ist, in Österreich noch immer Defizite bestehen. So gibt es immer noch rechtliche Unsicherheiten in Bezug auf Schadenersatz bei Beschädigung von Hilfsmittel. Ebenso fehlen Qualitätsstandards bei der Hilfeleistung, sowie Trainingsprogramme für Mitarbeiter. Es wurde auch festgestellt dass die Mitarbeit von Behindertenorganisationen äußerst wichtig für die Durchsetzung dieser Verordnung ist. Dabei wurde festgehalten, dass der ÖZIV bereits Schulungen bei der AUA durchführt.