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Unterstützungsfonds
Leistungen für einmalige behinderungsbedingte Ausgaben aus dem "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung" können Behinderte, unabhängig von der Ursache ihrer Beeinträchtigung, erhalten, die durch ein insbesondere mit ihrer Behinderung in Zusammenhang stehendes Ereignis in eine soziale Notlage geraten sind, sofern rasche Hilfestellung die Notlage zu mildern oder zu beseitigen mag.
Ziel des Unterstützungsfonds ist es, vor allem jenen Menschen Hilfe zu leisten, die noch nicht berufstätig sind (Kinder), nicht mehr im Erwerbsleben stehen (Pensionisten) oder sich aufgrund der Schwere der Behinderung nie ins Erwerbsleben integrieren konnten. Die Förderung ist nur dann zulässig, wenn die Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Einsatzes der Fondsmittel gewährleistet sind. Auf die Gewährung von Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Voraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder ständiger Aufenthalt in Österreich
- Vorliegen eines konkreten Vorhabens der medizinischen, sozialen oder beruflichen Rehabilitation (zum Beispiel behindertengerechte Wohnungsadaptierung für Rollstuhlfahrer, behinderungsbedingt notwendige PKW-Adaptierung).
- Bestehen einer erheblichen dauernden Gesundheitsschädigung (Grad der Behinderung mind. 50 % von 100 %). Als Nachweis der Behinderung wird anerkannt : Behindertenpass, Bezug der erhöhten Familienbeihilfe, Bezug von Pflegegeld.
- Behinderungsbedingter Konnex des konkreten Vorhabens
- Die Einkommensgrenze für 2 Personen beträgt 2.060,00 € netto und erhöht sich bei Vorliegen einer Unterhaltspflicht und einer Behinderung des Ehepartners des Antragstellers.
- Das Vorhaben darf nicht durch Leistungen anderer Kostenträger wie zum Beispiel Bezirkshauptmannschaft, diverse Fonds der öffentlichen oder privaten Wohlfahrtspflege, Amt der Landesregierung, Sozialversicherungsträger (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) ausfinanziert sein:
- Antragstellung (Formular) bei Ihrer Landesstelle des Bundessozialamtes vor Realisierung des Vorhabens.
Zuschusshöhe:
Abhängig vom Familieneinkommen; maximale Förderhöhe EUR 5.800,00.
- Unterstützungsfonds Antrag - Stand 5/2013 (Word Dokument, 219Kb)