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Mediation

Im Rahmen einer Schlichtung können die Schlichtungsparteien unentgeltliche Mediation durch externe MediatorInnen in Anspruch nehmen. Der Bund trägt die Kosten für Mediation.

Was ist Mediation?

  • Mediation ist ein etabliertes alternatives Konfliktlösungsinstrumentarium.
  • Es ermöglicht Betroffenen mithilfe eines externen, unabhängigen, fachlich ausgebildeten, neutralen Vermittlers (Mediator bzw. Mediatorin) selbst eine außergerichtliche Konfliktlösung zu erarbeiten.
  • Mediation wird bereits in verschiedenen Rechtsbereichen (Familien- und Kindschaftsrecht sowie Nachbarschaftsrecht) angewandt.
  • Mediation beruht auf Freiwilligkeit der beteiligten Parteien.

Mediation ist in barrierefrei zugänglichen Räumen anzubieten. MediatorInnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Das Bundessozialamt führt eine Liste der Mediatorinnen und Mediatoren.