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Fallbeispiele BEinstG
Begünstigteneigenschaft
Der Antragswerber, seit zwei Jahrzehnten in der Firma beschäftigt, beabsichtigte krankheitsbedingt die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten zu beantragen. Da das Verhältnis zu seinem Vorgesetzten immer einwandfrei gewesen sei und er es auch nicht trüben wollte, teilte er ihm diese Absicht mit.
Dieser sprach ihm tags darauf die Kündigung aus und ließ sie auch schriftlich zustellen. Diese Kündigung enthalte keinerlei Angaben von Kündigungsgründen. Durch den Verkaufsleiter sei Herrn A. allerdings unter vier Augen mitgeteilt worden, dass diese aufgrund seines Ansuchens um Feststellung seiner Behinderung erfolgte.
Im Laufe des Schlichtungsverfahrens teilte Herr A. dem Bundessozialamt mit, dass er sich mit seinem Dienstgeber geeinigt habe und somit den Antrag zurückziehe.
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Belästigung
Die Antragswerberin ist als Schreibkraft tätig. Anfang 2003 wurde sie in ihre nunmehrige Abteilung versetzt. Hier hatte sie normale Büroaufgaben und einige Personalverwaltungstätigkeiten inne. Seit dem Wechsel in diese Abteilung werde sie von ihrem Vorgesetzten gemobbt und belästigt.
Es begann als sie nach einem dreiwöchigen Kuraufenthalt die Urlaubsansuchen nicht mehr in den Computer eingeben durfte. Laut Begründung sei ihre Arbeit zu fehleranfällig. Die beanstandeten "Fehler" seien jedoch nie mit ihr besprochen worden.
Anschließend wurde der Antragstellerin der Computer entzogen. Angeblich wurde er von ihrem Vorgesetzten benötigt. Als Ersatz habe sie ein veraltetes, störanfälliges Modell ohne Netzwerkzugang erhalten. Der Vorgesetzte habe ihr unterstellt, dass sie nicht einmal mit dem Computer umgehen könne.
Ab diesem Zeitpunkt habe sich ihre Arbeit großteils auf Kopiertätigkeiten beschränkt. Da ihr von ihrem Dienstgeber kein funktionstüchtiger Computer zur Verfügung gestellt worden sei, habe sie sich selbst einen PC erworben und diesen für ihre Arbeit verwendet.
Infolge ihrer Bandscheibenprobleme habe sie des Öfteren ihren Hausarzt aufsuchen müssen und wurde von diesem krankgeschrieben. In diesem Zusammenhang wurde ihr von ihrem Vorgesetzten eigenmächtige Ausbesserungen der Krankenstandsbescheinigung unterstellt. Darüber hinaus wurde sie als Simulantin dargestellt.
Danach kam es zu einem Mitarbeitergespräch mit ihrem Vorgesetzten. In diesem habe er ihr schlussendlich die Kommunikation mit ihren Arbeitskollegen/innen untersagt. Außerdem habe er mit Kündigung gedroht, da sie infolge ihrer Behinderung eine hohe Anzahl an Krankenständen aufweise.
Die Folge waren ein Nervenzusammenbruch und psychische Probleme. Seit diesem Zeitpunkt leide sie auch wieder unter Magersucht und habe sich schließlich in psychologische Behandlung begeben.
In mehreren Schlichtungsgesprächen unter Einbeziehung der höchsten Führungsebene konnte schließlich eine Einigung erzielt werden, indem die Antragswerberin einer anderen Abteilung zugeteilt wurde.
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