Inhalt:
Rechtsdurchsetzung
Ziel des Behindertengleichstellungsrechts
- die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft
- Gewährleistung einer selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderung
- Beseitigung und Verhinderung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung
Die Schadenersatzklage
Durch die Schadenersatzklage beim Zivilgericht soll eine Verhaltensänderung in der Gesellschaft erzwungen werden.
Es ist gesetzlich festgelegt, dass aus einer Diskriminierung ein Schadenersatzanspruch entsteht. Zusätzlich zu einem allfälligen materiellen Schaden entsteht durch eine Diskriminierung jedenfalls ein immaterieller Schaden.
Bevor eine Sache bei Gericht anhängig gemacht werden kann, muss ein verpflichtender Schlichtungsversuch beim Bundessozialamt durchgeführt werden.
Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsdurchsetzung gilt das Bundessozialamt als 1. Anlaufstelle.