Inhalt:
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Allgemeines
Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist ein Menschenrecht. Regelungen dazu finden sich in verschiedenen Gesetzen.
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Diskriminierungsschutz
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz schützt Menschen mit Behinderung vor Benachteiligungen, die man als Diskriminierung bezeichnet.
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Formen der Diskriminierung
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz unterscheidet zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung sowie der Belästigung.
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Rechtsdurchsetzung
Um Gleichberechtigung zu gewährleisten, können diskriminierte Personen eine Schadensersatzklage einbringen.
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Zumutbarkeitsprüfungen
Beim Abbau von baulichen Barrieren ist im Einzelfall die Zumutbarkeit zu prüfen. (Insbesondere des Aufwandes, der mit der Beseitigung der Barrieren verbunden wäre).


